Beziehung zum Angeklagten
Fragt der Richter die Zeugin: „Sie hatten also geschlechtliche Beziehungen zu dem Angeklagten? Wie lange?“ – „Meist so’n Viertelstündchen.“
Fragt der Richter die Zeugin: „Sie hatten also geschlechtliche Beziehungen zu dem Angeklagten? Wie lange?“ – „Meist so’n Viertelstündchen.“
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