Geschwindigkeitsüberschreitung

Sie behaupten also, mit Ihrem Auto nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.

22. November 2014 // 0 Comments

„Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?“ – „Das kann ich sehrwohl beweisen, Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!“

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